Energieeffiziente Konzepte
  Energieausweis
 

Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Energetisch modernisierte Gebäude bieten mehr Sicherheit vor künftigen Energiepreissteigerungen als Wohnungen und Häuser mit veralteten energetischen Standards. Zudem verbessert eine energetisch sinnvolle Modernisierung das Raumklima, erhöht den Wohnkomfort und erhält die Bausubstanz. Mit dem Energieausweis kann der Mieter bzw. Käufer die Qualität eines Angebots seriös und objektiv nachvollziehen. Beim Verkauf von Immobilien wirkt eine durch den Energieausweis ausgewiesene gute energetische Qualität eines Gebäudes wertsteigernd und verbessert die Verkaufschancen.
 

 
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